Schmudlach informiert ...
... zum Thema Winterreifen:
Die passenden Reifen sind für die Verkehrssicherheit unerlässlich.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Fahrer, die bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen angetroffen werden, werden entsprechend zur Verantwortung gezogen. Denn sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer zum Teil erheblich. Wer gar witterungsbedingt einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung ihre Leistung anteilig kürzt.
Aufgrund ihrer speziellen Gummimischung werden Sommerreifen bei Minusgraden schnell zu hart und verlieren dadurch den notwendigen Grip und ihre Nasshaftung. Folge: Der Bremsweg wird länger. Aus diesem Grund ist das Gummi von Winterreifen weicher und ein spezielles Profil verhindert zusätzlich ein Rutschen und Schlittern bei winterlichen Straßenverhältnissen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, Verkehrssicherheitsexperten empfehlen jedoch mindestens 4 mm.
Seit 2017 sorgt ein Qualitätssiegel dafür, dass Winterreifen nach einheitlichen und strengen Kriterien geprüft werden. Dafür müssen Reifenhersteller dem Kraftfahrtbundesamt oder anderen Typgenehmigungsbehörden durch Tests nachweisen, dass die Winter- oder Ganzjahresreifen besondere Anforderungen beispielsweise an Traktion, Brems- oder Beschleunigungsverhalten auf Schnee erfüllen.
Autos dürfen ab sofort bei winterlichen Verhältnissen nur noch mit Reifen rollen, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Flanke tragen. Bisher galt eine gesetzliche Übergangsfrist. Seit dem 01. Oktober 2024 sind allerdings keine Reifen mehr erlaubt, die vor Januar 2018 hergestellt wurden und nicht mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke gekennzeichnet sind.
Weitere Infos finde Sie hier !
Unabhängig vom Kalender sind Winterreifen immer dann notwendig, wenn winterliche Verhältnisse auf den Straßen es erfordern. Wer sich nicht daran hält, muss als Fahrer mit mindestens 60 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Dem Halter drohen 75 € Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
.... zum Thema Batterie:
So kommen Sie gut durch den Winter !
Besonders in der kalten Jahreszeit steht die Batterie nach Angaben des ADAC bei den Pannenursachen an erster Stelle. Fast jedes dritte Fahrzeug benötigte Starthilfe aufgrund einer schwachen oder defekten Batterie.
Denn Licht, Gebläse und Heckscheiben-Heizung sind verstärkt im Einsatz und erhöhen den Stromverbrauch um ein Vielfaches. Das Gebläse beispielsweise verbraucht im Winter bis zu 170 Watt, eine heizbare Heckscheibe belastet die Batterie mit rund 120 Watt. Kommen darüber hinaus noch weitere „Energiefresser“ wie Sitzheizung oder ein Soundsystem ins Spiel, macht die Batterie häufig schlapp: Es wird mehr Strom verbraucht, als die Lichtmaschine während der Fahrt nachladen kann.
Denken Sie also daran, Ihre Batterie zu schonen, indem Sie vor dem Start alle unnötigen Stromschlucker abstellen und diese auch während der Fahrt ausschalten, wenn sie nicht benötigt werden ! So sparen Sie nicht nur Strom, sondern auch Kraftstoff. Denn wenn die Lichtmaschine mehr Strom an die Batterie liefern muss, muss auch der Motor mehr arbeiten und der Kraftstoffverbrauch steigt.
Die Lebensdauer einer Autobatterie beträgt zwischen vier und fünf Jahre. Für ihre Leistungsfähigkeit sind der aktuelle Ladezustand, der korrekte Säurestand und die Speicherkapazität entscheidend. Unser Meisterbetrieb führt zuverlässig alle Dienstleistungen rund um Ihre Batterie aus – inklusive Prüfung, Beschaffung, Montage und ggf. fachgerechter Entsorgung.
... zum Thema Licht:
Lichtpflicht am Tag für alle und überall?
Tagfahrleuchten sind seit 2011 für alle neuen Fahrzeugtypen vorgeschrieben. Foto: ProMotor
Sicherheit geht vor: Wer mit Tagfahrlicht unterwegs ist, wird von anderen Verkehrsteilnehmern vor allem in Alleen, Häuserschluchten oder bei tief stehender Sonne besser gesehen.
Das passive Signallicht verbraucht im Vergleich zum Abblendlicht weniger Strom und ist somit umweltfreundlich. Seit 2011 ist das Tagfahrlicht für alle neuen Fahrzeugtypen vorgeschrieben.
Soweit, so gut. Was aber gilt bei Nebel und Schneetreiben? Gibt es Tagfahrleuchten zum Nachrüsten? Und wo in Europa muss das Licht ganzjährig leuchten?
Gibt es in Deutschland eine Pflicht, Tagfahrlicht zu nutzen?
Tagfahrlicht wird zwar für alle Kraftfahrzeuge empfohlen, eine Pflicht gibt es laut §17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings nur für Krafträder.
Wie funktionieren die Leuchten?
Sie schalten sich beim Starten automatisch ein, das Abblendlicht bleibt dunkel. Umgekehrt erlöschen sie bei Einbruch der Dunkelheit oder werden gedimmt, wenn die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet wird. Das Licht ist auf den Gegenverkehr parallel zur Straße gerichtet.
Welche technischen Lösungen gibt es?
Es gibt Halogen- und LED-Leuchten. Besonders langlebig und energiesparend sind Tagfahrleuchten mit LEDs.
Der Winter bringt Schnee und Nebel. Reicht Tagfahrlicht da aus?
Nein. Die StVO schreibt vor: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.“ Dann sind auch die Heckleuchten eingeschaltet. Das erhöht die Sicherheit.
Zusätzlich sollten bei extrem schlechtem Wetter auch die Nebelscheinwerfer genutzt werden. Sie leuchten die Seitenbereiche vor dem Fahrzeug aus und helfen bei der Orientierung. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Sichtweiten unter 50 m zum Einsatz kommen.
Wer außerorts trotz erheblicher Sichtbehinderung ohne Abblendlicht fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, mit Gefährdung 75 Euro.
Lassen sich Tagfahrleuchten nachrüsten?
Ja. Zu empfehlen sind sparsame Tagfahrleuchten in LED-Technik. Die Fachwerkstatt hat passende Angebote und kennt insbesondere die Anbauvorschriften.
Wie halten es unsere Nachbarn mit der Lichtpflicht am Tag?
Die Regelungen sind unterschiedlich. Die meisten Länder verordnen Tagfahrleuchten ganzjährig inner- und außerorts, einige nur im Winter, streckenweise oder außerorts.
Deutschland und Frankreich beispielsweise empfehlen das Sicherheitslicht, Österreich verzichtet für mehrspurige Fahrzeuge ganz darauf.
Unter der Lichtpflicht am Tag verstehen die meisten Länder übrigens das normale Abblendlicht. Tagfahrleuchten werden aber in der Regel toleriert. Lichtsündern hingegen drohen teils empfindliche Strafen.