
Schmudlach informiert ...

... zum Thema Winterreifen:
Die passenden Reifen sind für die Verkehrssicherheit unerlässlich.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Fahrer, die bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen angetroffen werden, werden entsprechend zur Verantwortung gezogen. Denn sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer zum Teil erheblich. Wer gar witterungsbedingt einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung ihre Leistung anteilig kürzt.
Aufgrund ihrer speziellen Gummimischung werden Sommerreifen bei Minusgraden schnell zu hart und verlieren dadurch den notwendigen Grip und ihre Nasshaftung. Folge: Der Bremsweg wird länger. Aus diesem Grund ist das Gummi von Winterreifen weicher und ein spezielles Profil verhindert zusätzlich ein Rutschen und Schlittern bei winterlichen Straßenverhältnissen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, Verkehrssicherheitsexperten empfehlen jedoch mindestens 4 mm.
Seit 2017 sorgt ein Qualitätssiegel dafür, dass Winterreifen nach einheitlichen und strengen Kriterien geprüft werden.
Dafür müssen Reifenhersteller dem Kraftfahrtbundesamt oder anderen Typgenehmigungsbehörden durch Tests nachweisen, dass die Winter- oder Ganzjahresreifen besondere Anforderungen beispielsweise an Traktion, Brems- oder Beschleunigungsverhalten auf Schnee erfüllen.
Autos dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur mit Reifen rollen, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Flanke tragen. Die Kennzeichnung M+S (Matsch+Schnee) allein reicht nicht mehr aus.
Es gilt jedoch eine gesetzliche Übergangsfrist: M+S-Reifen, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, sind noch bis 31. Oktober 2024 erlaubt.